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Prüfung & Messung

Elektroprüfung in Berlin nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3

Unternehmer und Betreiber sind verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und prüfen zu lassen. Wir prüfen ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Geräte durch eine befähigte Person, messen nach DIN VDE und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar.

Prüfarten

Welche Prüfung wann erforderlich ist

Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600

Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Errichtung, Erweiterung oder Änderung einer Anlage. Nachweis, dass die Anlage normgerecht errichtet wurde.

Wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen

Prüfung nach DIN VDE 0105-100 in festgelegten Fristen – z. B. für Gewerbeeinheiten, Arbeitsstätten und die Allgemeinanlagen von Wohngebäuden.

Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Wiederholungsprüfung von Geräten mit Stecker nach DIN EN 50699 (VDE 0702), Prüfung nach Instandsetzung nach DIN EN 50678 (VDE 0701).

Prüfung bei Mieterwechsel

Prüfung der Wohnungsinstallation als dokumentierter Nachweis des Zustands bei Übergabe – ergänzend zur Wohnungsinstandsetzung.

Prüfumfang

Besichtigen, Erproben, Messen

Jede Prüfung beginnt mit einer Sichtprüfung und endet mit einem Prüfprotokoll. Dazwischen stehen die Messungen, die den Schutz gegen elektrischen Schlag und Brand belegen.

Elektriker misst mit einem Multimeter an einer Steckdose (Symbolbild)
Symbolbild
  • Durchgängigkeit von Schutzleitern und Schutzpotentialausgleichsleitern
  • Isolationswiderstand der Stromkreise
  • Schleifenimpedanz und Einhaltung der Abschaltbedingungen
  • Auslösestrom und Auslösezeit von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)
  • Drehfeld an Drehstromsteckdosen
  • Funktionsprüfung von Schutz- und Schalteinrichtungen
  • Prüfprotokoll mit Messwerten und bewerteter Mängelliste

Rechtsrahmen und Fristen

Was das Regelwerk verlangt

Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DGUV Vorschrift 3 und die TRBS 1201. Die Prüffristen legt der Unternehmer auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV Vorschrift 3 nennt dafür Richtwerte:

  • Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel: Richtwert 4 Jahre, in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art 1 Jahr
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate; bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Frist verlängert werden – höchstens auf 1 Jahr in Werkstätten und Fertigungsstätten bzw. 2 Jahre in Büros

Mängel festgestellt – was nun?

Festgestellte Mängel bewerten wir nach Dringlichkeit. Gefährliche Mängel beseitigen wir nach Möglichkeit sofort; für alle übrigen erhalten Sie eine Mängelliste mit Empfehlung und auf Wunsch ein Angebot zur Instandsetzung.

Häufige Fragen

Fragen zur Elektroprüfung

Wer darf Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?

Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen bzw. Elektrofachkräften mit den erforderlichen Kenntnissen und geeigneter Messtechnik durchgeführt werden. Bei Elektro TechVolt erfolgen alle Prüfungen durch eine befähigte Elektrofachkraft.

Gibt es eine Prüfpflicht für Wohnungen?

Für privat vermietete Wohnungen gibt es keine gesetzlich festgelegte Prüffrist. Vermieter tragen jedoch die Verkehrssicherungspflicht – eine Prüfung bei Mieterwechsel oder nach Änderungen ist deshalb empfehlenswert. Für Gewerbeeinheiten und Arbeitsstätten gelten die Pflichten aus BetrSichV und DGUV Vorschrift 3.

Was erhalte ich nach der Prüfung?

Ein Prüfprotokoll mit den Messwerten je Stromkreis bzw. Gerät, dem Prüfergebnis und einer Liste festgestellter Mängel.

Prüfung Ihrer Anlagen fällig?

Nennen Sie uns Objekt, Art der Nutzung und – bei Geräteprüfungen – die ungefähre Anzahl der Betriebsmittel. Wir melden uns mit einem Angebot.